Fehler mit Krankenschein – Abmahnung und Kündigung
Wenn Sie sich nicht schnell und ordnungsgemäß krankmelden, und nicht zur Arbeit gehen, droht Ihnen eine Abmahnung durch Ihren Arbeitgeber. Deshalb sollten Sie sich selbst um die Krankmeldung kümmern, und nicht einen Kollegen damit beauftragen Ihren Chef zu informieren.
Sie müssen die Krankmeldung in der richtigen Frist, an die richtige Stelle geben: Ihren Chef, also den persönlichen und personalverantwortlichen Vorgesetzten, der auch personelle Maßnahmen (Abmahnung) gegen Sie verhängen kann. Oder an die Personalabteilung, die Ihre Krankmeldung und den Krankenschein später auch bearbeitet und sich um die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall kümmert.
Bis wann muss der Krankenschein beim Arbeitgeber vorliegen?
Die Frist zur Abgabe des Krankenschein bei Ihrem Arbeitgeber ist der Arbeitstag der auf den dritten Tag der Arbeitsunfähigkeit folgt. Dies ist nicht der Tag, an dem Sie den Krankenschein spätestens abschicken müssen, sondern er muss an diesem Tag bei Ihrem Chef oder der Personalabteilung eingehen, also zugestellt werden.
- Wenn Sie am Montag krank werden, ist der dritte Tag der Arbeitsunfähigkeit der Mittwoch – bis zum folgenden Arbeitstag, hier der Donnerstag muss der Krankenschein vorliegen.
- Wenn Sie am Freitag arbeitsunfähig werden, ist der dritte Tag der Arbeitsunfähigkeit der Sonntag. Der Krankenschein muss pünktlich bis zum nächsten Arbeitstag, Montag mit der Post eingehen. Zur Sicherheit sollten Sie den Krankenschein nicht erst am Samstag, sondern schon am Freitag losschicken.
Ein Foto oder den eingescannten Krankenschein können Sie zur Sicherheit auch elektronisch, z. B. per E-Mail an den Arbeitgeber schicken. Den Krankenschein erst nach der Frist abgeben, wenn Sie wieder gesund sind, ist ein Verstoß der mit arbeitsrechtlichen Maßnahmen, wie einer Abmahnung, bestraft werden kann.
Ab wann braucht man einen Krankenschein? Vorgesetzter darf immer einen fordern?
Wie lange Sie ohne ärztliches Attest im Krankheitsfall zu Hause bleiben dürfen ist wahrscheinlich in Ihrem Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag Ihrer Branche geregelt. Wenn dort nichts darüber vereinbart wurde, gilt die Frist aus dem Entgeltfortzahlungsgesetz, die drei Tage beträgt.
Das bedeutet, dass Sie ohne Probleme zu bekommen z. B. nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz drei Tage ohne Krankenschein zu Hause bleiben können, wenn Sie krank sind. Allerdings kann der Vorgesetzte ohne jede Begründung auch vor Ablauf der 3-Tagesfrist einen Krankenschein als ärztliche Bestätigung Ihrer Krankheit verlangen. Dazu gibt es ein Gerichtsurteil vom Bundesarbeitsgericht. In dem Prozess wurde bestätigt, dass der Arbeitgeber ohne Begründung einen Krankenschein verlangen darf – Urteil: AZ 5 AZR 886/11.
Das muss er aber auch tun. Wenn Sie nach den drei Tagen wieder auf Arbeit kommen, und Ihr Chef dann einen Krankenschein verlangt, obwohl Sie laut Arbeits-, Tarifvertrag oder Gesetz gar keinen benötigen, ist das zu spät. Er muss nach Ihrer Krankmeldung mitteilen, dass er auch schon innerhalb der 3-Tagesfrist einen Krankenschein von Ihnen verlangt.
Der Vorgesetzte will meine Krankheit wissen
Danach darf er nicht fragen. Es ist aber schwierig aus so einer Frage herauszukommen, da mein das gute Verhältnis zu seinem Chef nicht gefährden will. In ordentlich geführten Unternehmen wird es den Führungskräften beigebracht, nicht danach zu fragen.
Sie können aber auch ausversehen Ihre Krankheit Ihrem Arbeitgeber mitteilen:
Geben Sie den richtigen Teil vom Krankenschein ab
Der Chef darf nicht nach der Krankheit fragen, also seinen Sie nicht unachtsam und geben den Teil vom Krankenschein ab, der für Sie oder die Krankenkasse bestimmt ist. Denn auf dieser steht die Krankheit.
Der richtige Teil vom Krankenschein für den Arbeitgeber ist kürzer, so dass sich die Krankheitsdiagnose dort nicht durchdruckt, also nicht kopiert wird. Es steht auch deutlich im Kopf, dass dieser für den Arbeitgeber ist.
Wenn Sie an einer Krankheit leiden, die auch langwierig und chronisch werden kann, und Ihre Leistungsfähigkeit für Ihren Arbeitgeber dauerhaft beeinträchtigen kann, sollten Sie diese so lange wie möglich geheim halten. Denn wenn Sie dem Arbeitgeber nichts mehr nützen können, kann auch in Deutschlang wegen Krankheit gekündigt werden.
Bringen Sie den Stein nicht selbst zum rollen und geben Sie den richtigen, den Arbeitgeberteil vom Krankenschein ab.
Muss man zum Arzt gehen?
Nein, wenn Sie nur so lange krank sind, wie im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Entgeltfortzahlungsgesetz (hier 3 Tage) erlaubt sind, müssen Sie nicht zum Arzt gehen. Dass Sie sich krank fühlen und dem Vorgesetzten oder / und der Personalabteilung mitteilen, dass Sie krank sind ist völlig ausreichend. Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen nicht glaubt, kann er immer noch einen Krankenschein als ärztliche Bestätigung Ihrer Krankheit verlangen.
Ausnutzen von Fehlern – Kündigung wegen fehlendem Krankenschein
Wenn Sie ein Mitarbeiter sind, der nur noch in der Firma ist, weil die strengen deutschen Kündigungsschutzgesetze die eigene Kündigung verhindern, dann wäre es vielleicht besser immer sofort zum Arzt zu gehen und nicht zu lange am Stück krank zu sein.
Das Unternehmen kann Sie zwar nicht kündigen, weil Sie erlaubterweise erst nach drei Tagen oder der entsprechenden erlaubten Frist in Ihrem Arbeitsvertrag einen Krankenschein vom Arzt holen, aber der kleinste Fehler, die kleinste unbeabsichtigte und unverschuldete Fristüberschreitung, die beim Ausreizten der gesetzlichen Fristen oder der Abgabe eines Krankenscheins mal passieren können, bringt Sie der Kündigung ein Stück näher.
Ich kenne persönlich den Fall einer Mitarbeiterin im Einzelhandel, die gekündigt werden sollte. Im Einzelhandel wartet der Vorgesetzte z. B. auf ein Versehen, dass die Flasche Wasser doch schon vor lauter Durst vor dem Bezahlen getrunken wurde, oder der Kassenbon mit der Unterschrift von der Kasse verbummelt wird. Schon gibt es einen Grund für eine Diebstahlkündigung.
Diese Mitarbeiterin hat grundsätzlich nur Wasser, Essen und Zigaretten von der Konkurrenz mit auf Arbeit gebracht. Da konnte nicht ausversehen ein Kassenbon verschwinden oder durch Ihre eigene Unachtsamkeit eine Abmahnung oder gleich die Kündigung drohen.
Wenn Sie auf der Kündigungsliste stehen, holen Sie sich immer sofort einen Krankenschein, Ihr Chef würde es sowieso bald von Ihnen verlangen.
Fristen für den Folgekrankenschein beachten
Ein weiterer Schritt in Richtung Abmahnung und Kündigung ist es, den Folgekrankenschein beim Arzt zu spät zu beantragen. Ein Krankenschein kann verlängert werden, der Arzt stellt eine Folgebescheinigung für die selbe, weiterhin bestehende Krankheit aus. Wenn Sie direkt anschließend nach Ihrer ersten Erkrankung an einer neuen Krankheit leiden, erhalten Sie einen komplett neuen Krankenschein und keine Folgekrankmeldung.
Die Krankscheine müssen lückenlos aufeinander folgen. Der Folgekrankenschein muss also spätestens am auf das Ende des aktuellen Krankenscheins folgenden Werktag ausgestellt werden. Wenn Ihr aktueller Krankenschein am Montag ausläuft, muss spätestens am Dienstag der Neue ausgestellt werden. Zur Sicherheit sollten Sie schon am Montag, dem letzten Gültigkeitstag des Krankenscheins, zum Arzt gehen und sich einen Krankenschein ab Dienstag geben lassen.
Läuft Ihr Krankenschein am Wochenende aus, können Sie sich am Freitag einen neuen Krankenschein holen, oder Ihr Arzt trägt am Montag als Zeitraum für den nächsten Krankenschein den Samstag oder Sonntag ein.
Darf mich mein Arbeitgeber abmahnen, weil ich nicht nur zu Hause bleibe?
Sie dürfen alles tun, was Ihr Arzt nicht verbietet, bzw. was Ihrer Genesung nicht schadet. Um schneller wieder gesund zu werden ist es sogar besser rauszugehen und sich zu bewegen. Sie können deswegen keine Abmahnung oder Kündigung bekommen.
In Krankenhäusern wird seit ein paar Jahren Wert auf eine möglichst schnelle Mobilisierung nach einer Operation bewegt. Man wird regelrecht gezwungen unter Schmerzen aus dem Bett aufzustehen und herumzulaufen.
Ihr Vorgesetzter meint vielleicht, dass Sie gar nicht krank sind, weil Sie folgendes unternehmen:
- Spaziergänge
- Einkaufen
- Essen im Restaurant
- Freunde und Familie besuchen
- Ausflüge unternehmen
Das und noch viel mehr dürfen Sie unternehmen, wenn Sie einen Krankenschein haben. Dieser selbst gilt als Beweis für die Arbeitsunfähigkeit.
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Diplom-Betriebswirt (FH) André Fiebig