Beitragsfreie Familienversicherung GKV oder PKV für Kinder? Fragen und Antworten
Über die gesetzliche Krankenversicherung kann man seine Kinder beitragsfrei in der Familienversicherung krankenversichern. Müssen für so eine beitragsfreie Familienversicherung beide Elternteile gesetzlich krankenversichert sein? Oder ist es besser sein Kind privat krankenversichern zu lassen?
Wann kann ein Kind beitragsfrei in der GKV familienversichert werden?
Eltern können ihre Kinder beitragsfrei in der Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkassen GKV versichern, wenn sie beide gesetzlich krankenversichert sind. Es gibt Umstände, unter denen eine kostenlose Familienversicherung für ein Kind möglich ist, auch wenn nur Mutter oder Vater Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist und der Ehemann oder die Ehefrau in einer privaten Krankenkasse krankenversichert ist.
Muss ein Kind privat krankenversichert werden, wenn Mutter oder Vater privat krankenversichert ist?
Es ist möglich ein Kind beitragsfrei in der gesetzlichen Familienversicherung zu versichern, obwohl ein Elternteil, Mutter oder Vater in einer privaten Krankenkasse versichert ist. Siehe die folgenden Erläuterungen mit Beispielen zu den Problemen einer privater Krankenversicherung und kostenloser Familienversicherung für Kinder.
Ist die gesetzliche Krankenversicherung für ein Kind möglich, wenn die Eltern nicht verheiratet sind und ein Elternteil privat krankenversichert ist?
Sind die Eltern nicht verheiratet und ist ein Elternteil, Mutter oder Vater in einer gesetzlichen Krankenkasse krankenversichert, kann das Kind oder können die Kinder beitragsfrei über die Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkasse dieses Elternteils versichert werden.
Ist eine beitragsfreie Familienversicherung für das Kind möglich, obwohl der Hauptverdiener privat krankenversichert ist?
Von der normalen Regel, dass der Hauptverdiener gesetzlich krankenversichert sein muss, damit die Kinder die kostenlose, beitragsfreie Familienversicherung nutzen können, gibt es folgende Ausnahme: Die beitragsfreie Mitversicherung von Kindern in der gesetzlichen Krankenkasse z. B. der Mutter ist möglich, wenn der besser verdienende Vater zwar privat krankenversichert ist, aber sein Einkommen unter der Pflichtversicherungsgrenze von aktuell 4462,50 Euro in 2014 liegt.
Mit einem Einkommen unter dieser Pflichtversicherungsgrenze ist man eigentlich automatisch Versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung. Man hat aber die Möglichkeit, wenn das eigene Einkommen unter diese Pflichtversicherungsgrenze fällt, zu wählen, ob man dauerhaft in der gesetzlichen Krankenkasse bleiben möchte.
Kann man ein Kind privat krankenversichern, obwohl der Hauptverdiener gesetzlich krankenversichert ist?
Ist der besser verdienende Hauptverdiener, Vater oder Mutter in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert oder freiwillig versichert, kann das Kind trotzdem in einer privaten Krankenkasse Mitglied werden, wenn der Elternteil, der weniger verdient, in einer privaten Krankenkasse krankenversichert ist.
Das Kind kann aber in diesem Beispiel auch kostenlos ohne eigene Beiträge in der Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkasse des Elternteils mit dem höheren Einkommen versichert werden. Die private Krankenversicherung für das Kind muss nicht bei der PKV abgeschlossen werden, wo die Mutter oder der Vater mit geringerem Einkommen krankenversichert ist.
Kann ein Kind freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung werden, obwohl beide Elternteile, Mutter und Vater privat krankenversichert sind?
Sind Mutter und Vater, also beide Elternteile privat krankenversichert, kann man auf die Idee kommen, ob das Kind beitragspflichtiges freiwilliges Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse werden kann.
Bei einer privaten Krankenversicherung für beide Elternteile ist aber eine beitragspflichtige freiwillige gesetzliche Krankenversicherung nicht möglich. Das Kind muss dann auf jeden Fall privat krankenversichert werden. Dazu kann es Mitglied in der PKV des Vater, der Mutter oder einer ganz anderen, dritten privaten Krankenkasse werden.
Wie lange kann ich wählen, ob mein neugeborenes Kind privat oder gesetzlich krankenversichert wird?
Wenn keine beitragsfreie gesetzliche Familienversicherung in Frage kommt, kann man sein neugeborenes Kind entweder freiwillig gesetzlich krankenversichern, oder das Baby wird Mitglied in einer privaten Krankenkasse. Für die freiwillige Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse müssen ebenso wie bei der privaten Krankenkasse für das Kind eigene Krankenkassenbeiträge bezahlt werden.
Wie lange kann man sich für eine freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse entscheiden? Immer wenn man die Möglichkeit hat, sich entweder privat oder freiwillig gesetzlich in einer Krankenkasse zu versichern, beträgt die Frist für diese Wahlmöglichkeit 3 Monate. So können die Eltern bei einem Kind bis drei Monate nach der Geburt wählen, ob sie für das Baby eine freiwillige Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse beantragen.
Diese 3-Monatsfrist gilt nur für den Zeitraum nach der Geburt. Treten später wieder Umstände ein, die eine Wahlmöglichkeit zwischen GKV und PKV zulassen, beginnt diese 3-Monatsfrist wieder von vorn. Nach Ablauf dieses Wahlzeitraums, muss man das neugeborene Baby privat krankenversichern. Außer es entstehen später wieder Umstände, die eine freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse möglich machen.
Mehr Informationen zur freiwilligen Mitgliedschaft und den Problemen und Wahlmöglichkeiten in den unten am Ende dieser Seite verlinkten Artikeln.
Dass man ein neugeborenes Kind privat krankenversichern muss, wenn man die 3-Monatsfrist versäumt hat, klingt erstmal ungerecht. Diese Versicherungspflicht in der privaten Krankenversicherung entsteht aber nur nachdem man sich eben gerade nicht für eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung entschieden hat und es nicht die Möglichkeit gibt, das neugeborene Kind kostenlos in der Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkassen zu versichern, siehe Beispiele von privat krankenversicherten Eltern oben in diesem Artikel.
Welche Frist gilt für die Wahl einer privaten Krankenkasse für neugeborene Kinder?
In Deutschland besteht eine Krankenversicherungspflicht. Mitglied einer privaten Krankenkasse können Sie oder Ihre Kinder jederzeit werden, wenn Sie bzw. Ihre Kinder die Gesundheitsprüfung bestehen. Bei neugeborenen Kindern gibt es den Vorteil der 2-Monatsfrist ohne Gesundheitsprüfung für die Aufnahme in eine private Krankenkasse.
Kann man Mitglied einer privaten Krankenkasse werden, ohne Gesundheitsfragen beantworten und eine Gesundheitsprüfung bestehen zu müssen?
Ja, wenn man ein neugeborenes Baby ist und die Eltern innerhalb von zwei Monaten den Antrag auf Mitgliedschaft in einer privaten Krankenkasse stellen, müssen für das Kind keine Gesundheitsfragen beantwortet werden und es findet keine Gesundheitsprüfung statt.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ein Kind ohne Gesundheitsprüfung Mitglied einer privaten Krankenkasse werden kann?
Das gilt aber nur, wenn das neugeborene Kind Mitglied in der privaten Krankenversicherung der Mutter oder des Vaters werden soll, der privat versicherte Elternteil mindestens schon drei Monate bei dieser privaten Krankenkasse versichert ist und der PKV-Vertrag keine besseren Leistungen enthält als der Versicherungsvertrag von Mutter oder Vater, wo das Kind mitversichert werden soll.
Das bedeutet, wenn das neugeborene Kind bei einer anderen Versicherung versichert werden soll, oder das Kind eine private Krankenversicherung mit besseren Leistungen als im Vertrag des dort versicherten Elternteils bekommen soll, kann die private Krankenversicherung auch innerhalb der 2-Monatsfrist eine Gesundheitsprüfung verlangen.
Der Vorteil durch den Verzicht auf den Gesundheitsfragebogen und die Gesundheitsprüfung ist, dass die private Krankenkasse neu neugeborene Kinder nicht als Mitglied ablehnen kann. Es muss auch nur der normale Versicherungsbeitrag bezahlt werden, denn es gibt ohne Gesundheitsprüfung auch keinen Risikozuschlag.
Und es gibt für die private Krankenkasse auch nicht die Möglichkeit bestimmte teure Erkrankungen, aufwendige Behandlungen, teure Medikamente, Arztbesuche und Krankenhausaufenthalte von der Kostenerstattung auszuschließen, Risikoausschlüsse sind ohne Gesundheitsprüfung nicht möglich. Man kann somit innerhalb der Frist von zwei Monaten nach der Geburt auch ein behindertes Kind ohne Gesundheitsprüfung privat versichern, wie bei gesetzlichen Krankenkassen wo sowieso beim Mitgliedschaftsantrag keine Gesundheitsfragen gestellt werden.
Literatur:
- Finanztest: “Wann Kinder extra kosten – Krankenversicherung”, Heft 10/2014, Seiten 78 bis 80.
Diplom-Betriebswirt (FH) André Fiebig