Probleme mit Schulden bei der Versicherung – Hilfe und Tipps
Was passiert, wenn man seine Versicherungsbeiträge nicht pünktlich bezahlt hat? Kann die Versicherung den Vertrag wegen Beitragsschulden kündigen? Ich habe Versicherungsschulden und einen Schaden, bezahlt die Versicherung trotzdem, wenn ich die Beiträge schnell noch überweise? Wenn ich die Kündigungsfrist verpasst habe, gilt die Kündigung dann automatisch für den nächsten Kündigungstermin? Kann ich eine Versicherung einfach kündigen, indem ich die Beitragsrechnung nicht bezahle?
Lassen Sie Ihre Versicherungsbeiträge von der Versicherung stunden, dann können Sie später bezahlen und haben trotzdem noch Versicherungsschutz bei einem Schaden. Wenn Sie auch später die Beiträge nicht mehr bezahlen können, müssen Sie innerhalb der Kündigungsfrist den Versicherungsvertrag kündigen oder Kapitallebensversicherungen und Rentenversicherungen beitragsfrei stellen lassen, dann werden diese weiter verzinst. Der Verlust ist aber ähnlich hoch wie durch den Rückkaufswert bei Kündigung einer Kapitallebensversicherung. Sie können auf Antrag bei der Versicherung für diese kapitalbildenden Versicherungen auch Beitragszahlungen aussetzen und somit später die Sparsumme durch Einzahlungen wieder erhöhen.
Kein Geld, um die Versicherungsbeiträge zu bezahlen? Einfach nicht überweisen, oder Lastschrift zurückgeben verursacht Probleme mit der Versicherung
Wenn man seine Versicherungsbeiträge nicht pünktlich bezahlt hat, kann die Versicherung den Vertrag kündigen. Es gibt aber Möglichkeiten mit der Versicherung zu reden und dadurch Probleme durch fehlenden Versicherungsschutz zu verhindern. Wenn man keine Geld hat, um die Versicherung zu bezahlen, kann man nicht einfach die Überweisung stoppen oder die Lastschrift zurück geben, das abgebuchte Geld zurück holen, von der Bank zurückbuchen lassen.
Damit riskiert man durch Beitragsschulden seinen Versicherungsschutz und hat dadurch Probleme und Ärger, da die Schulden bei der Versicherung trotzdem weiter bestehen und die Versicherung die Beitragsschulden auch eintreiben wird. Kann man den Versicherungsbeitrag nicht bezahlen, weil man aktuelle zu wenig Geld hat, krank ist, arbeitslos geworden ist oder Hartz IV bezieht, muss man schnell mit der Versicherung reden, ob die Beiträge gestundet werden können, oder ob man den Versicherungsvertrag beitragsfrei stellen kann.
Man kann einen Versicherungsvertrag nicht einfach durch nicht bezahlen kündigen. Wenn man kein Geld für die Bezahlung der Versicherungen mehr hat, muss man die Verträge ordentlich innerhalb der Kündigungsfrist kündigen. Einfach nicht bezahlen bringt Probleme mit der Versicherung und der Schufa und der Versicherungsvertrag ist trotzdem noch zu bezahlen, er läuft weiter.
Stundung von Beiträgen bei der Versicherung beantragen
Besser als seine Versicherungsbeiträge einfach nicht mehr zu bezahlen, ist es bei der Versicherung eine Stundung der Beiträge wegen finanzieller Engpässe zu beantragen. Melden Sie sich von alleine und schnell bei Ihrer Versicherung und teilen Sie mit, dass Sie die nächsten Monate finanzielle Probleme haben und die Versicherungsbeiträge gar nicht oder nicht pünktlich über weisen können, oder dass das Girokonto nicht gedeckt ist und dadurch die Lastschrift mangels Deckung zurückgebucht wird.
Die Versicherungsgesellschaften sind daran interessiert, mit Ihnen Geld zu verdienen. Wenn der Versicherungsvertrag wegen finanziellen Problemen gekündigt wird, hat die Versicherung auch nichts davon, sie verdient mit gekündigten Verträgen kein Geld mehr. Wenn Sie darlegen können, dass die finanziellen Probleme nur vorübergehend sind, wird die Versicherung der Stundung der Beiträge ohne Probleme zustimmen.
Ist der Versicherungsvertrag gestundet, haben Sie weiter den Versicherungsschutz aus diesem Vertrag. Das bedeutet, dass bei einem Schaden die Versicherung trotz nicht bezahlter Beiträge bezahlt. Wenn Sie die Beiträge einfach nicht überweisen, sich nicht bei der Versicherung melden und keine Stundung beantragen, riskieren Sie Ihren Versicherungsschutz und bekommen bei einem Schaden höchstwahrscheinlich kein Geld von der Versicherung ausgezahlt.
Die Versicherung darf für die Stundung der Beiträge Zinsen berechnen. Die Beitragsstundung gibt es also nicht kostenlos. Laut Stiftung Warentest sind die Zinsen bei der Versicherung aber oft niedriger als die Zinsen bei der Bank für einen Kredit.
Versicherung kündigen oder beitragsfrei stellen lassen
Bei langfristigen finanziellen Problemen müssen Sie so schnell wie möglich die Versicherungsverträge kündigen. Bei Versicherungen mit Kapitalbildung, wie Kapitallebensversicherungen oder Rentenversicherungen ist es oftmals besser die Versicherung einfach beitragsfrei stellen zu lassen. Dadurch muss man keine Beiträge mehr in die Kapitallebensversicherung oder Rentenversicherung einzahlen, bekommt aber das bereits eingezahlte Geld weiter verzinst und der Sparvertrag läuft weiter bis zum vereinbarten Vertragsende.
Verlust durch Rückkaufswert bei Kündigung einer Kapitallebensversicherung oder Rentenversicherung
Kann man aber nicht auf das offizielle Vertragsende zum Ende der regulären Vertragslaufzeit warten, weil man das Geld aus der Lebensversicherung oder Rentenversicherung sofort braucht, kann man die Versicherung auch kündigen und bekommt den Rückkaufswert ausbezahlt. Durch die Kündigung fällt ein finanzieller Verlust an, da die Abschlusskosten und Verwaltungskosten in den ersten Jahren der Vertragslaufzeit besonders hoch sind, bzw. die Abschlusskosten als Provision für den Versicherungsmakler in den ersten Jahren vom Guthaben der Kapitallebensversicherung abgezogen werden.
Deshalb denken viele, wenn man die Lebensversicherung nicht kündigt und stattdessen nur beitragsfrei stellen lässt, dass man dann den Verlust wie bei der Kündigung der Lebensversicherung nicht hat. Das ist aber ein Irrtum, denn die Abschlusskosten, die Maklerprovision, hat man immer von den Beiträgen für die Lebensversicherung in den ersten Jahren bezahlt. Es muss also nicht besser sein, die Versicherung nicht zu kündigen. Der Verlust, weil man die Kapitallebensversicherung oder Rentenversicherung nicht bis zum Ende bezahlen kann, kann gleich hoch sein, egal ob man kündigt oder keine Beiträge mehr bezahlt.
Beitragszahlungen aussetzen bei Kapitallebensversicherung und Rentenversicherung
Statt einer dauerhaften Beitragsfreistellung bis zum Ende der Laufzeit der Versicherung können Sie bei Versicherungen mit Sparanteil wie einer Kapitallebensversicherung oder einer Rentenversicherung auch Beitragszahlungen aussetzen. Das bedeutet, dass Sie während der Aussetzung der Beiträge den Sparanteil an der Lebensversicherung und Rentenversicherung nicht weiter erhöhen.
Im Gegensatz zu einer kompletten Beitragsfreistellung oder einer Kündigung der Versicherung können Sie später, wenn Sie die Geldprobleme gelöst sind, wieder Versicherungsbeiträge überweisen oder abbuchen lassen und somit die Auszahlung der Kapitallebensversicherung oder Rentenversicherung durch einen vergrößerten Sparanteil erhöhen. Da Sie nach dem Ende der Aussetzung der Beiträge wieder in den Versicherungsvertrag einzahlen, vergrößert sich auch wieder die Versicherungssumme, die Versicherungssumme erhöht sich und Sie bekommen am Ende mehr ausbezahlt ausgezahlt.
Kein Versicherungsschutz bei Aussetzung von Versicherungsbeiträgen
Wenn Sie die Zahlung der Versicherungsbeiträge aussetzen, haben Sie in der Zeit keinen Versicherungsschutz. Durch das Aussetzen der Versicherungsbeiträge, wird auch der eigentliche Versicherungsvertrag ausgesetzt. Das bedeutet, dass der Vertrag mit der Versicherung in der Zeit ruht, in der Sie keine Beiträge bezahlen.
Der Vorteil gegenüber einer Kündigung ist, dass Sie den Versicherungsvertrag jederzeit wieder aktivieren können, die Versicherungsbeiträge wieder bezahlen und somit wieder Versicherungsschutz haben und bei einem Schaden Geld von der Versicherung bekommen. Wenn Sie einen Versicherungsvertrag kündigen, weil Sie die Beiträge gerade nicht mehr bezahlen können, haben Sie diesen Vorteil des Wiederauflebens des Versicherungsschutzes nicht.
Versicherung wegen Geldproblemen gekündigt und später wieder ohne Probleme neu Abschließen?
Sie können natürlich jederzeit nach einer Kündigung wieder eine neue Versicherung abschließen. Das geht bei Sachversicherungen, wo Sie sich keiner Gesundheitsprüfung stellen müssen auch meist ohne Probleme. Außer der Versicherungsvertrag wurde von Seiten der Versicherungsgesellschaft gekündigt. Wer den Vertrag gekündigt hat, fragen die Versicherungen beim Antrag auf eine neue Versicherung in der Regel ab. Mit einem Neuabschluss kann es bei der neuen Versicherung Probleme geben, wenn der alte Vertrag nicht von Ihnen, sondern von der Versicherung, z. B. wegen Beitragsschulden gekündigt wurde.
Probleme mit neuer Gesundheitsprüfung, deshalb solche Versicherungen nicht voreilig kündigen
Wenn Sie aber eine Personenversicherung, wie eine Lebensversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Rentenversicherung oder private Krankenversicherung wegen Geldproblemen kündigen, können Sie mit einem neuen Abschluss dieser Versicherung Probleme wegen Krankheiten, Arztbehandlungen, Psychotherapie, Allergien und anderen chronischen Krankheiten bekommen.
Denn zwischen dem ursprünglichen Versicherungsvertrag und dem Ausfüllen des Gesundheitsfragebogens vor ein paar Jahren, und der dann bestandenen Gesundheitsprüfung durch die Versicherung, liegen dann eine lange Zeit, einige Jahre, in denen sich der Gesundheitszustand verschlechtern kann. Dann müssen Sie im Gesundheitsfragebogen wahrheitsgemäß und ausführlich über die inzwischen aufgetretenen Krankheiten und gesundheitlichen Probleme Auskunft geben.
Und dann wird der Neuantrag für die Lebensversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Krankenversicherung oder Unfallversicherung vielleicht wegen Krankheiten abgelehnt, oder die Versicherung nimmt den Antrag nur mit Leistungseinschränkungen, Leistungskürzungen oder mit Zuschlägen, einem höheren Versicherungsbeitrag an.
Sie haben wieder Geld, bekommen aber keine neue Versicherung wegen den Gesundheitsfragen
Wenn Sie also wegen Geldproblemen einen Versicherungsvertrag kündigen, den Sie eigentlich noch brauchen, kann es sein, dass wenn Sie wieder genügend Geld zum bezahlen der Versicherung haben, Sie gar keinen neue Lebensversicherung mehr bekommen. Das gleiche Problem mit dem Gesundheitsfragen gibt es beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung, Krankenversicherung oder Unfallversicherung.
Diese Versicherungen können Sie dann vielleicht trotz Lösung der finanziellen Probleme nicht mehr bekommen. Oder die Versicherung schränkt die Leistungen wegen vorher bestehender Krankheiten ein. Es kann auch sein, dass schlechte Ergebnisse im Gesundheitstest zu höheren Versicherungsbeiträgen führen.
Keine Versicherungen mit Gesundheitsprüfung wegen finanzieller kündigen
Deshalb kündigen Sie keine Personenversicherung, die Sie später noch brauchen, weil Sie sie gerade nicht bezahlen können. Nehmen Sie mit der Versicherung Kontakt auf und beantragen Sie eine Stundung der Beiträge, beantragen Sie eine Beitragsfreistellung bei Versicherungen mit Sparanteil wie Lebensversicherungen oder Rentenversicherungen oder beantragen Sie das Aussetzen von Beiträgen, bis Sie wieder genug Geld zum bezahlen der Versicherung haben.
Mahnung von der Versicherung, wie viel Zeit bleibt bis die Versicherung den Vertrag kündigt?
Wenn Sie mit der Bezahlung der Versicherungsbeiträge im Rückstand sind, haben Sie noch Versicherungsschutz und die Versicherung kann den Vertrag auch nicht gleich kündigen, weil Sie die Versicherungsbeiträge nicht überwiesen haben.
Haben Sie trotz nicht bezahlter Beiträge einen Versicherungsschaden, den die Versicherung bezahlen soll, müssen Sie die Überweisung nachholen und haben dann Anspruch auf die Versicherungsleistungen. Wenn Sie schon eine Mahnung wegen Beitragsschulden erhalten haben, müssen Sie die von der Versicherung in der Mahnung gesetzte Zahlungsfrist unbedingt einhalten, damit Sie den Versicherungsschutz nicht verlieren.
Für die pünktliche Zahlung der Versicherungsbeiträge ist das Datum der Überweisung entscheidend, das ist das Datum des Zahlungsausgangs beim Versicherungskunden, nicht das Datum an dem die Versicherung das Geld erhalten hat, der Zahlungseingang beim Versicherer. Schon aus diesem Grund haben die meisten Versicherungsgesellschaften nach dem Ende der Mahnfrist noch ein paar Tage Kulanz eingeplant, in denen die Versicherung nicht gekündigt wird.
Ohne wirksame Mahnung durch die Versicherung bleibt der Versicherungsschutz bestehen
Wenn Sie eine Mahnung von der Versicherung erhalten, müssen in der Mahnung die geschuldeten Beiträge, die berechneten Verzugszinsen und die angefallenen Mahnkosten einzeln aufgelistet werden. In der Mahnung müssen auch auf die Folgen für den Kunden und seinen Versicherungsvertrag extra hingewiesen werden, wenn er nicht innerhalb der Mahnfrist seine Versicherung bezahlt. Führt dies die Versicherung nicht auf, ist die Mahnung unwirksam und der Kunde behält auch nach dem Verstreichen der Mahnfrist seinen Versicherungsschutz.
Neue Versicherung pünktlich bezahlen sonst kann die Versicherung den Vertrag ohne Mahnung widerrufen
Wenn Sie eine neue Versicherung abschließen müssen Sie spätestens innerhalb von zwei Wochen nach dem Erhalt des Versicherungsscheins den ersten Versicherungsbeitrag bezahlen und überweisen. Wenn Sie zu spät bezahlen und in Verzug kommen, kann die Versicherung vom neuen Vertrag zurücktreten.
Das bedeutet, dass Sie die zu späte Bezahlung von neuen Versicherungsverträgen gleich ohne Mahnung die Versicherung gekündigt bekommen und keinen Versicherungsschutz haben. Das die Versicherung vom Vertrag zurücktritt kann Ihnen auch passieren, wenn Sie die Beiträge per Lastschrift von Ihrem Girokonto abbuchen lassen, auf dem Konto aber nicht genügend Geld vorhanden ist, und die Lastschrift der Versicherung mangels Deckung zurück geht.
Widerruf einer neuen Versicherung innerhalb von 14 Tagen
Wenn Sie merken, dass Sie die Versicherung eigentlich gar nicht brauchen oder sich nicht leisten können, und den Versicherungsvertrag zu schnell oder auf Druck eines Maklers abgeschlossen haben, können Sie innerhalb von 14 Tagen den Rücktritt vom Vertrag erklären und die Versicherung widerrufen.
Wenn Sie innerhalb Widerrufsfrist von 14 Tagen für Versicherungen den Vertrag wieder kündigen, müssen Sie auch keine Versicherungsbeiträge bezahlen. Damit Sie die Kündigung gegenüber der Versicherung beweisen können, schicken Sie den Widerruf per Einschreiben mit Rückschein an die Versicherung. Ein Zeuge, der bezeugen kann, was genau in dem Schreiben an die Versicherung steht ist ebenfalls ein guter Beweis für den Inhalt der rechtzeitigen Kündigung.
Bei der pünktlichen Überweisung der Versicherungsbeiträge ist das Datum des Zahlungsausgangs entscheidend, nicht der Zahlungseingang bei der Versicherung. Bei einer Kündigung, einem fristgemäßen Widerruf einer Versicherung, zählt das Datum, an dem der Brief oder das Einschreiben bei der Versicherung ankommt, der Eingang des Widerrufs.
Kündigung mit falschem Kündigungstermin ist komplett unwirksam
Sie haben Ihre Versicherung zum falschen Termin gekündigt oder die Kündigungsfrist nicht eingehalten. Gilt dann die Kündigung automatisch zum nächsten möglichen Kündigungstermin?
Nein. Wenn Sie in Ihr Kündigungsschreiben einen festen Termin zu dem Sie kündigen hineinschreiben, gilt die Kündigung nicht automatisch zum nächsten möglichen Termin. Eine Kündigung zu einem falschen Termin ist an sich komplett unwirksam. Sie entfaltet keine automatische Wirksamkeit zum nächsten Kündigungstermin. Der Versicherungsvertrag läuft automatisch weiter und Sie müssen auch weiterhin pünktlich die Beiträge bezahlen und überweisen, damit Sie keine Mahnung erhalten und Verzugszinsen, Mahngebühren und Inkassokosten bezahlen müssen.
Besser eine Kündigung zum nächstmöglichen Termin
Wo finde ich den richtigen Kündigungstermin? Sie können den nächsten Kündigungstermin in Ihrem Versicherungsvertrag und den Versicherungsbedingungen finden. Einfacher ist es, wenn Sie in der Kündigung an die Versicherung keinen festen Termin schreiben. Formulieren Sie die Kündigung einfach so: “Ich kündige hiermit meine Versicherung bei Ihnen zum nächstmöglichen Termin.” Vergessen Sie nicht die betreffende Versicherung genau zu benennen, geben Sie am besten die Nummer des Versicherungsscheins an.
Aus Erfahrung führen auch Kündigungen mit der einfachen Formulierung: “Ich kündige hiermit meine Versicherung Nummer: …. .” Die Versicherung nimmt dann automatisch den nächstmöglichen Kündigungstermin und bestätigt die Kündigung zu diesem Termin. Sicherer ist natürlich die Ergänzung der Formulierung um: “… zum nächstmöglichen Termin.”
Schreiben Sie in die Kündigung einer Versicherung, wie auch anderer Verträge, immer den Satz: “Bitte schicken Sie mir eine schriftliche Kündigungsbestätigung.” So lange Sie diese Kündigungsbestätigung nicht bekommen haben, können Sie nicht sicher sein, dass die Versicherung wirklich wirksam gekündigt ist.
Kündigung per Brief, E-Mail oder per Einschreiben verschicken?
Wenn Sie noch genügend Zeit bis zum Ende der Kündigungsfrist haben, langt es die Kündigung mit einem einfachen Brief an die Versicherung zu senden. Falls doch einmal ein Brief bei der Deutschen Post verloren gegangen ist, haben Sie noch genügend Zeit, die Kündigung noch mal per Einschreiben mit oder ohne Rückschein an die Versicherung zu senden.
Der Vorteil eine Kündigung per Brief zu schicken ist, dass das Porto viel niedriger als für ein Einschreiben mit Rückschein oder ein einfaches Einschreiben ohne Rückschein ist. Noch billiger wird es eine Versicherung über die Webseite der Versicherung zu kündigen. Viele Versicherungen bieten ein Onlineportal an, in dem Sie selbst Ihre Versicherungen verwalten und auch kostenlos kündigen können.
Sie können auch versuchen eine Versicherung per E-Mail zu kündigen. Das kann aber bei so etwas wichtigem wie einer Versicherung zu Problemen führen. Die Autoversicherung bei der HUK24 z. B. kann man ausdrücklich nicht per “freier E-Mail” kündigen, sondern entweder per Post oder im Onlineportal unter HUK24.de.
Kann ich einen Versicherungsvertrag durch Nichtbezahlen kündigen?
Wenn Sie erst in einigen Monaten oder erst in einem Jahr Ihren Versicherungsvertrag kündigen können, können Sie die Kündigung nicht einfach durch Nichtbezahlen vorverlegen. Abhängig von der konkreten Versicherung, der Art der Versicherung, wird Sie Ihre Versicherung wenn Sie die Beiträge gar nicht mehr bezahlen schon kündigen und rauswerfen. Das bedeutet aber nicht, dass Sie gegenüber einer regulären, fristgerechten Kündigung zum nächsten Kündigungstermin Geld sparen können.
Wenn Sie die Versicherung kündigen wollen, indem Sie einfach die fälligen Beiträge nicht bezahlen, läuft sie trotzdem weiter und Sie häufen Beitragsschulden an. Zu den Beitragsschulden durch das Nichtbezahlen kommen Mahnkosten, Verzugszinsen und eventuell Anwaltskosten, bzw. Inkassokosten die durch von der Versicherung beauftragte Inkassounternehmen entstehen.
Sie müssen also Ihre Beiträge als Beitragsschulden bis zum nächsten regulären Kündigungstermin trotzdem bezahlen, zusätzlich können sich Ihre Geldknappheit und Ihre Schulden erhöhen, da Sie zusätzlich Inkassokosten, Anwaltsgebühren, Mahnkosten und Verzugszinsen bezahlen müssen. Und durch Ihre Beitragsschulden können Sie ebenso noch Ihren Versicherungsschutz verlieren bzw. gefährden und die Versicherung bezahlt dann nicht bei einem Schaden in dieser Zeit. Und durch die Kündigung von Seiten der Versicherung können Sie auch Probleme mit dem Abschluss einer neuen Versicherung bekommen.
Verlust der Zulassung durch nicht bezahlte KFZ-Haftpflichtversicherung
Wenn Sie durch Ihre eigenmächtige Kündigung der Versicherung vor dem nächsten Kündigungstermin durch Nichtbezahlen der Beitragsrechnung Ihren Versicherungsschutz verlieren, wird das bei der Autohaftpflicht dazu führen, dass Ihr Auto die Zulassung für den öffentlichen Straßenverkehr verliert und von der Polizei stillgelegt wird.
In Deutschland besteht eine Versicherungspflicht für Autos, man muss eine KFZ-Haftpflichtversicherung abschließen, damit ein Auto auf der Zulassungsstelle zugelassen werden kann. Dafür benötigt man von seiner Autoversicherung eine EBV-Nummer, statt wie früher eine Doppelkarte. Diese EBV-Nummer erhält man sofort am Telefon oder per E-Mail beim Abschluss der KFZ-Haftpflichtversicherung und gibt sie bei der Zulassungsstelle an. Wer sein Auto ohne Autohaftpflicht im öffentlichen Straßenverkehr bewegt oder abstellt, macht sich strafbar. Ohne Versicherungsschutz muss ein Auto auf einem (nicht öffentlich zugänglichen) Privatgrundstück abgestellt werden.
Krankenversicherung nicht bezahlt und dann als Notfall zum Arzt oder in ein Krankenhaus?
Wenn Sie Ihre Krankenversicherung nicht mehr bezahlen können und Beitragsschulden bei der gesetzlichen Krankenkasse GKV oder privaten Krankenkasse PKV haben werden Sie trotzdem bei Problemen und Notfällen beim Arzt oder im Krankenhaus behandelt.
In der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung bleibt auch bei Beitragsschulden ein Minimalschutz erhalten, Sie werden trotz nicht bezahlter Krankenkassenbeiträge behandelt und medizinisch versorgt, sowohl von Ärzten, als auch im Krankenhaus. Diese sozusagen kostenlose medizinische Versorgung gilt bei akuten Erkrankungen und bei Schmerzen.
Da es aber in Deutschland seit einigen Jahren eine Krankenversicherungspflicht gibt, steigen die Beitragsschulden immer weiter an. Man kann nicht mehr freiwillig auf eine Krankenversicherung verzichten. Die Schulden bei der Krankenkasse werden in der Regel auch nicht erlassen. Es gab schon mal eine Ausnahme und auf Antrag innerhalb einer engen Frist wurden alle alten Krankenkassenschulden erlassen. Leider kann man wenn man keine Geld für eine Krankenversicherung hat, nicht wie früher einfach auf eigenes Risiko ohne Krankenversicherung leben und bei allgemein gutem Gesundheitszustand die Krankenkassenbeiträge sparen.
Verkürzt sich die Kündigungsfrist durch Umstellung von jährlicher auf vierteljährliche oder monatliche Zahlweise?
Durch die Umstellung von jährlicher Zahlweise, also die Bezahlung der Versicherungsbeiträge für ein komplettes Jahr mit einer Rechnung und zu einem Fälligkeitstag, auf vierteljährliche oder monatliche Zahlweise muss man nicht auf einmal so hohe Versicherungsbeiträge bezahlen.
Man braucht nicht so viel Geld auf einmal, sondern nur ein Viertel oder ein Zwölftel des Jahresbeitrags. Dieses Geld benötigt man dann dafür aber viermal oder zwölfmal pro Jahr. Die Versicherungen lassen sich diesen Zahlungsaufschub aber bezahlen, die Beiträge für vierteljährliche Zahlung sind höher als bei jährlicher Zahlung und für monatliche Zahlung noch einmal höher als bei vierteljährliche Zahlung.
Die Kündigungsfrist bleibt aber so wie vorher, also meistens einmal pro Jahr – jährlich. Man kann durch die Umstellung der des Abrechnungszeitraums von einem Jahr auf ein Quartal oder einen Monat dann nicht quartalsweise oder monatlich seinen Versicherungsvertrag kündigen.
Versicherungsverträge können Sie in der Regel früher als am Ende des Versicherungsjahres bei Beitragserhöhungen und nach einem regulierten, also bezahlten, oder einem abgelehnten Schaden kündigen.
Zusammenfassung: Reden Sie mit Ihrer Versicherung!
Die Hinweise zur Stundung der Versicherungsbeiträge, zur Beitragsfreistellung, zum Aussetzen von Versicherungsbeiträgen sind nur Hinweise und Beispiele. Reden Sie mit Ihrer Versicherung, was genau bei dieser Versicherung und bei dem betroffenen, speziellen Versicherungsvertrag möglich und sinnvoll ist. Fragen Sie nach, lassen Sie sich beraten.
Sie müssen wissen, welche der Möglichkeiten in Frage kommt, wenn Sie wegen Problemen die Beiträge für Ihre Versicherung nicht mehr bezahlen können. Und Sie müssen vor allem fragen, was die Konsequenzen der Stundung, der Beitragsfreistellung oder dem Aussetzen der Beiträge sind.
Können Sie die Versicherung nach der Lösung Ihrer finanziellen Probleme, wenn Sie wieder Geld haben, ganz normal wieder aufnehmen und die Beiträge weiter bezahlen? Haben Sie in der Zeit, in der Sie die Beiträge für die Versicherung nicht bezahlen können einen Versicherungsschutz? Bis wann müssen Sie die Versicherungsschulden bei einer Beitragsstundung zurück bezahlen? Wie lange ist die Stundung, Aussetzung oder Beitragsfreistellung möglich? …
Und denken Sie an die Probleme und Kosten, wenn Sie Ihre Rechnung von der Versicherung einfach nicht bezahlen.
Literatur:
- Stiftung Warentest Zeitschrift “test”: “Pünktlich zahlen – Versicherungsbeiträge”, Heft 1/2015, Seiten 18 und 19.
- Capital: “Kälteschock” – Lebensversicherung kündigen oder Beitragsfrei stellen?, Heft 02/2015, Seiten 152 bis 154.
- Capital: “Ineffektiv” – Effektivkosten von Lebensversicherungen und Rentenversicherungen, Heft 03/2015, Seiten 146 bis 149.
Diplom-Betriebswirt (FH) André Fiebig