Was bezahlt die Auslandsreisekrankenversicherung?
Eine Auslandsreisekrankenversicherung ist vor allem wichtig, wenn man gesetzlich krankenversichert ist. In der privaten Krankenkasse ist oftmals eine erweiterte Reisekrankenversicherung enthalten. Die Stiftung Warentest empfiehlt neue Verträge abzuschließen, also alte, schon jahrelang vorhandene Reisekrankenversicherungen zu kündigen. Denn neue Verträge bezahlen nicht nur mehr, sondern haben neben besseren Leistungen auch noch günstigere Preise (siehe günstige Versicherungen am Ende des Artikels).
Krankenrücktransport aus dem Urlaub
Auslandsreisekrankenversicherungen bezahlen je nach gewähltem Tarif auch die Kosten für den Krankentransport aus dem Urlaub zurück nach Deutschland. Des ist mit der wichtigste Vertragsteil einer Krankenversicherung für das Ausland, da die gesetzlichen Krankenkassen niemals den Krankenrücktransport bezahlen.
Das bedeutet, dass wenn man gesetzlich krankenversichert ist, immer eine Auslandsreisekrankenversicherung abschließen sollte, damit man in ein deutsches Krankenhaus per Flugzeug oder Krankenwagen zurück transportiert werden kann, ohne Probleme mit einer Rechnung über mehrere Tausend Euro zu bekommen.
Zahlt die private Krankenkasse den Krankenrücktransport?
Bezahlt die private Krankenkasse automatisch immer die Kosten für den Krankentransport aus dem Ausland nach Deutschland? Nein, Sie müssen beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung den gewünschten Baustein Reisekrankenversicherung und dort die Erstattung der Kosten für den Krankenrücktransport auswählen und monatlich mit der Prämie mitbezahlen.
So haben viele Mitglieder der privaten Krankenkassen einen Tarif abgeschlossen, in dem die Kosten für die Überführung von einem Krankenhaus in der Türkei, Griechenland, Spanien, Afrika etc. zurück nach Deutschland zur Weiterbehandlung nicht versichert ist.
Reisekrankenversicherung und Kosten für chronische Krankheiten?
Kosten für Behandlungen, Ärzte, Krankenhaus, Medikamente u.s.w. für chronische Krankheiten wie Multiple Sklerose, Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Krebs, Asthma, Allergien und weitere werden nicht von einer Reisekrankenversicherung bezahlt. Sie benötigen als chronisch Kranker vor dem Urlaub eine Zusage Ihrer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung für die Kostenübernahme der Weiterbehandlung im Ausland.
Ansonsten müssen Sie die gesamten Behandlungskosten auf eigenes Risiko bezahlen. Besonders teuer wird der Urlaub dann, wenn eine dramatische Verschlechterung oder Komplikationen und Folgeerkrankungen der chronischen Krankheit wie bei Multipler Sklerose, Diabetes, Herzschwäche oder Lungenerkrankung auftreten. Denn das Problem ist, dass man sich vor dem Kostenrisiko auch nicht mit einer Auslandskrankenversicherung schützen kann.
In Europa reicht eigentlich die Versicherungskarte der GKV
Bei Urlaub und Reisen in Europa sind Sie normalerweise über die gesetzliche Krankenversicherung GKV abgesichert. Diese bezahlt ambulante Behandlungen beim Arzt und stationäre Behandlungen im Krankenhaus. Was passiert aber wenn Sie sich im Ausland nicht auskennen und vom Hotelpersonal oder einer Touristinformation bzw. einem Touristikbüro zu einem Privatarzt geschickt werden? Oder man akzeptiert die Versicherungskarte nicht, sondern besteht auf Barzahlung als Privatpatient? Es kann auch sein, dass man die Versicherungskarte vergisst oder gar nicht vor der Behandlung danach gefragt wird.
Die dann angefallenen, privat bezahlten Arzt- und Krankenhausrechnungen übernimmt die Auslandsreisekrankenversicherung in Deutschland. Dort reichen Sie nach dem Urlaub die privat bezahlten Rechnungen von Ärzten, Apotheken und Krankenhäusern ein und bekommen je nach vereinbarter Versicherungsleistung Ihr Geld zurück erstattet.
Bezahlt die Reisekrankenversicherung bei Krankheit vor dem Urlaub?
Wenn man schon vor dem Urlaub noch in Deutschland krank wird, bezahlt dann die Reisekrankenversicherung? Nein, bei Krankheit vor dem Urlaub gibt es keine Kostenerstattung durch eine Auslandsreisekrankenversicherung. Diese bezahlt nur für Behandlungskosten die im Ausland, im Urlaub anfallen.
Wenn man durch eine plötzliche Krankheit oder einen Unfall nicht in den Urlaub fliegen kann, bezahlt die Reiserücktrittskostenversicherung die Stornierungskosten an den Reiseveranstalter. DiKosten für die Absage, also die Stornierung einer Urlaubsreise steigen prozentual an, je kurzfristiger der Urlaub abgesagt wird. Am Ende können diese Stornierungskosten bis zu 80 Prozent des Reisepreises betragen.
Falls man als Urlauber nachweisen kann, dass der Reiseveranstalter durch den Nichtantritt der Reise höhere Kosten als 20 Prozent vom Reisepreis spart, muss man auch entsprechend weniger Kosten für die Absage der Urlaubsreise bezahlen.
Werden die Kosten für den Reiseabbruch durch die Krankenversicherung bezahlt?
Wenn man im Urlaub ins Krankenhaus muss, aber der Qualität der medizinischen Versorgung z. B. in der Türkei, Griechenland, Marokko, Tunesien, Ägypten oder auch Thailand oder China nicht vertraut und auf Kosten der Auslandsreisekrankenversicherung zurück nach Deutschland in ein Krankenhaus transportiert wird, bleiben noch die Reiseabbruchkosten.
Wer bezahlt die Kosten für den Reiseabbruch? Die Krankenversicherung übernimmt diese Kosten für die entgangenen Urlaubstage nicht. Dafür ist die Reiseabbruchversicherung zuständig, die oftmals Bestandteil der Reiserücktrittskostenversicherung ist.
Die Reiseabbruchversicherung bezahlt ebenfalls zusätzliche Flugkosten wenn man zwar krank ist und den Urlaub abbrechen muss, aber immer noch selber fliegen kann. Die Kosten für das zusätzliche Flugticket, Flughafentransfer, Taxikosten, Zugfahrkarten oder unterwegs nötige zusätzliche Übernachtungen bezahlt die Reiseabbruchversicherung. Die Kosten werden von dieser Versicherung nicht nur bei Krankheit sondern auch bei einem Urlaubsabbruch durch einen Unfall übernommen.
Außerhalb Europas bezahlt die gesetzliche Krankenkasse gar nichts
Wenn Sie eine Urlaubsreise außerhalb Europas planen, sollten Sie unbedingt eine Auslandsreisekrankenversicherung abschließen, da die gesetzlichen Krankenkassen in Amerika, Südamerika, Afrika, Australien, Asien, China, Indien, Russland etc. nichts bezahlen.
Außerhalb von Europa bezahlt die GKV keine Kosten für Arzt, Krankenhaus, Medikamente und Krankenrücktransport. Diese Versicherungsleistungen können in einer privaten Krankenversicherung eingeschlossen sein. Ansonsten schützt der zusätzliche Abschluss einer privaten Auslandsreisekrankenversicherung vor Problemen mit Krankheiten im Auslandsurlaub.
Nachweise für die Kostenerstattung nach dem Urlaub
Damit die Reisekrankenversicherung die bezahlten Kosten für die Arzt- und Krankenhausbehandlungen im Urlaub bezahlt, müssen Sie ausführliche und detaillierte Belege über die angefallenen Kosten bei der Krankenversicherung einreichen. Damit es weniger Probleme mit der Kostenerstattung gibt, sollten die Belege möglichst in Deutsch oder Englisch verfasst sein.
Notwendige Angaben sind z. B.:
- Name des Arztes und gegebenenfalls zusätzlich des Krankenhauses
- Vorname, Familienname und Geburtsdatum des behandelten Patienten
- Die genaue Diagnose der Krankheit
- Vorgenommene Behandlungen und Untersuchungen
- Verschriebene Medikamente, Verbands- und Hilfsmittel
- Auf Rezepten muss neben dem Medikament und dessen Preis auch die Zahlung bestätigt sein
Günstige Auslandsreisekrankenversicherungen im Preisvergleich der Stiftung Warentest
Die Stiftung Warentest hat in ihrem Test sehr gute Auslandsreisekrankenversicherungen mit billigen Tarifen ermittelt. Im Preis-Leistungsvergleich haben für als Reisekrankenversicherung für Familien die Ergo Direkt mit dem Tarif RD für 17,80 Euro im Jahr und die Würzburger Tarif TravelSecure AR für 33,- Euro gewonnen.
Eine Krankenversicherung für das Ausland für eine Einzelperson kann man am besten ebenfalls bei der Ergo Direkt im Tarif RD für 8,90 Euro und bei der Hallesche Versicherung im Versicherungstarif Hallesche.Kolumbus für 12,50 Euro abschließen. Als Rentner bzw. Senior bekommt man am günstigsten eine Auslandskrankenversicherung bei der Debeka Krankenkasse im Tarif AR, der als einziges Versicherungsangebot auf einen Alterszuschlag und ein Höchsteintrittsalter verzichtet und nur 8,- Euro im Jahr kostet.
Auslandsreisekrankenversicherungen nicht bei der Urlaubsbuchung mit abschließen
Die Stiftung Warentest empfiehlt ausdrücklich, die Auslandsreisekrankenversicherung nicht gleich automatisch bei der Urlaubsbuchung im Internet, über Reisepreisvergleichsportale oder im Reisebüro mit abzuschließen. Man kann bei so einem spontanen Versicherungsabschluss nicht die Qualität und die genauen Versicherungsbedingungen vergleichen.
Aus eigener Erfahrung wird bei einer Reisebuchung oft ein für die gebotene Leistung zu teurer Versicherungsvertrag für eine Reisekrankenversicherung angeboten. So schließt man vielleicht für den Urlaub eine Krankenversicherung ab, die dann nicht für medizinisch sinnvolle Krankenrücktransporte bezahlt und dann auch noch im Vergleich teurer ist als eine Krankenversicherung mit mehr Leistungen.
Literatur:
- Stiftung Warentest – Finanztest: “Absichern beim Aufstieg – Reisekrankenversicherung, Heft 06/2015, Seiten 68 bis 75.
Diplom-Betriebswirt (FH) André Fiebig